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Strahlenschutz-Basics für die Praxis – Pflichten & Konstanzprüfung für Tierärzte

Strahlenschutz-Basics für die Praxis – Pflichten & Konstanzprüfung | Vettech
Wissen · Strahlenschutz

Strahlenschutz-Basics für die Praxis: Pflichten & Konstanzprüfung

📅 2. Juli 2026 · ⏱ ca. 6 Min. Lesezeit

Wer eine Röntgenanlage in der Tierarztpraxis betreibt, übernimmt damit auch klare gesetzliche Pflichten. Wir fassen zusammen, worauf es beim Strahlenschutz in Österreich wirklich ankommt – von der Bewilligung bis zur Konstanzprüfung.

Rechtlicher Rahmen

Warum Strahlenschutz mehr ist als eine Formalität

Drei Rechtsgrundlagen, ein gemeinsames Ziel: sichere Diagnostik für Praxis und Team.

Der Betrieb von Röntgenanlagen ist in Österreich klar geregelt – vor allem durch das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG), die Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) und die Medizinische Strahlenschutzverordnung. Für Tierärztinnen und Tierärzte bedeuten diese Regelwerke vor allem eines: Als Betreiber*in einer Röntgeneinrichtung tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Anlage sicher betrieben, regelmäßig geprüft und Ihr Team entsprechend geschult ist.

Diese Verantwortung wird auch von außen kontrolliert. Bei einer behördlichen Kontrolle wird geprüft, ob alle notwendigen Unterlagen vollständig vorhanden sind, ob die Anlage regelmäßig gewartet wird und ob Prüfungen lückenlos dokumentiert sind. Eine gute Organisation und laufende Qualitätssicherung machen den Unterschied zwischen einer entspannten und einer stressigen Kontrolle.

Im Überblick

Die wichtigsten Betreiberpflichten

Fünf Bausteine, die in keiner Praxis mit Röntgenanlage fehlen dürfen.

Bewilligung & Anzeige

Grundvoraussetzung für den Betrieb.

  • Vor Inbetriebnahme bei der Behörde anzumelden
  • Auflagen aus dem Bewilligungsbescheid einhalten
  • Änderungen an der Anlage melden

Sicherheitsanalyse & Notfallplan

Pflicht-Nachweis bei jeder Kontrolle.

  • Sicherheits- und Störfallanalyse griffbereit halten
  • Notfallplan gemäß § 12 Abs. 1 Medizinische StrSchV
  • Regelmäßig auf Aktualität prüfen

Strahlenschutzunterweisung

Für alle, die im Strahlenbereich arbeiten.

  • Bewilligungsinhaber*in ist verantwortlich
  • Kann an Strahlenschutzbeauftragte delegiert werden
  • Teilnahme ist für das gesamte Team verpflichtend

Strahlenschutzbeauftragte*r

Ausbildung mit klar geregeltem Umfang.

  • Veterinärmedizinische Grundqualifikation nötig
  • Grundausbildung + spezielle Ausbildung Röntgendiagnostik
  • Fortbildung alle 5 Jahre, im Ausmaß von 4 Stunden

Konstanzprüfung & Dokumentation

Laufende Qualitätssicherung Ihrer Anlage.

  • Regelmäßige Prüfung nach ÖNORM S 5241
  • Ergebnisse aufzeichnen und aufbewahren
  • Auf Verlangen der Behörde vorzulegen
Im Detail

Was die Konstanzprüfung konkret bedeutet

Der Teil des Strahlenschutzes, der am häufigsten für Rückfragen sorgt.

Die Konstanzprüfung stellt sicher, dass Ihre Röntgeneinrichtung dauerhaft die Bildqualität und Dosiswerte liefert, die bei der Abnahmeprüfung als Ausgangswerte festgelegt wurden. Vereinfacht gesagt: Sie vergleichen regelmäßig den aktuellen Zustand der Anlage mit dem ursprünglich geprüften Zustand – ähnlich wie beim „Pickerl“ fürs Auto, nur eben für Ihr Röntgengerät.

Die genauen Zeitintervalle zwischen den Konstanzprüfungen werden individuell ermittelt – gemäß ÖNORM S 5241, unter Berücksichtigung von Verwendungszweck, Alter und Wartungszustand der Anlage sowie der Patientenfrequenz in Ihrer Praxis. Es gibt also keine pauschale Zahl, die für jede Praxis gleichermaßen gilt.

Wichtig für die Praxis:

  • Konstanzprüfungen sind mit denselben Prüfmitteln und Prüfkörpern durchzuführen wie bei der Abnahmeprüfung.
  • Ergebnisse müssen aufgezeichnet und der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden.
  • Für die Durchführung braucht es geeignete Prüfmittel und entsprechend geschultes Personal.
Praxistipp: Legen Sie sich einen fixen Prüfrhythmus mit Kalendererinnerung an – analog zur regelmäßigen Wartung Ihrer Anlage. Wer Konstanzprüfung und technische Wartung gemeinsam denkt, spart sich doppelte Termine und hat die Dokumentation stets griffbereit.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen

Muss ich die Konstanzprüfung selbst durchführen?

Sie brauchen dafür geeignete Prüfmittel und geschultes Personal. Viele Praxen lassen die Prüfung von einer entsprechend ausgebildeten Person im Team durchführen oder ziehen externe Prüfstellen hinzu – wichtig ist, dass die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert sind.

Wer darf Strahlenschutzbeauftragte*r in meiner Praxis sein?

Grundsätzlich jede Person mit veterinärmedizinischer Ausbildung, die zusätzlich die vorgeschriebene Grundausbildung und die spezielle Ausbildung für Röntgendiagnostik in der Veterinärmedizin absolviert hat. Häufig übernimmt das die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber selbst.

Dürfen Auszubildende bei Röntgenaufnahmen mithelfen?

Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nicht als strahlenexponierte Arbeitskräfte eingesetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Lehrlinge zwischen 16 und 18 Jahren ab dem 2. Lehrjahr, wenn die Ausbildung dies erfordert – unter Beachtung des Strahlenschutzes.

Quelle für die rechtlichen Eckpunkte: Österreichische Tierärztekammer, Berufsleitfaden „Röntgen und Strahlenschutz“. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung – bei konkreten Fragen zu Ihrer Praxis empfehlen wir die Abstimmung mit Ihrer Landesstelle bzw. der zuständigen Behörde.

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